Bestattung

Leistungsbeschreibung

Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Stadtilm - Friedhofsverwaltung

Adresse
Straße der Einheit 1
99326 Stadtilm