Zuständigkeitsfinder
Dokumente beglaubigen lassen
Leistungsbeschreibung
Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) können amtlich beglaubigt werden, wenn es sich handelt um
- amtliche Urkunden deutscher Behörden zur Verwendung im Inland (für ausländische Urkunden, die im Inland sowie inländische Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, gelten besondere Regelungen und Zuständigkeiten)
- sonstige Dokumente, wenn das Dokument zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird
Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn
- die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster)
- die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist (z. B. wegen Lücken, Durchstreichungen und Einschaltungen) oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist
An wen muss ich mich wenden?
Für die Beglaubigung von Dokumenten ist zuständig bei
- amtlichen Urkunden:
o die Behörde, die die Originalurkunde ausgestellt hat (Eigenurkunde)
o im Übrigen (Fremdurkunde) grundsätzlich das Einwohnermeldeamt
- sonstigen Dokumenten: in der Regel das Einwohnermeldeamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Originale der zu beglaubigenden Dokumente
- Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale
Welche Fristen muss ich beachten?
Beglaubigungen werden in der Regel sofort bearbeitet.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
31.08.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Stadtilm - Standesamt
Adresse
Straße der Einheit 1
99326 Stadtilm
99326 Stadtilm
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung
Bankverbindung
Empfänger: Stadtverwaltung Stadtilm
Bank: Sparkasse Arnstadt-Ilmenau
BIC: HELADEF1ILK
IBAN: DE55840510101820000024
Hinweise zum Verwendungszweck:
0500.1000
Mitarbeiter*innen
Herr Frank Hofmann
Telefon
03629 6688-21Position
Hauptamtsleiter
Abteilung
Hauptamt
Raum
107
Zuständig für
- Stadtilm:
- Beglaubigung deutscher Urkunden für die Verwendung im Ausland
- Dokumente beglaubigen lassen
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
- Ehescheidung
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragen
- Familienbuch
- Geburt anzeigen
- Geburt: Anonym
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Sterbefall - anzeigen
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
Frau Annette Lenhardt
Adresse
Straße der Einheit 1
99326 Stadtilm
99326 Stadtilm
Position
Sachbearbeiterin
Abteilung
Einwohnermeldeamt
Zuständig für
- Stadtilm:
- Beglaubigung deutscher Urkunden für die Verwendung im Ausland
- Dokumente beglaubigen lassen
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
- Ehescheidung
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragen
- Familienbuch
- Geburt anzeigen
- Geburt: Anonym
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Sterbefall - anzeigen
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
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99310 Arnstadt, Stadt
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