Dokumente beglaubigen lassen

Leistungsbeschreibung

Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) können amtlich beglaubigt werden, wenn es sich handelt um

  • amtliche Urkunden deutscher Behörden zur Verwendung im Inland (für ausländische Urkunden, die im Inland sowie inländische Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, gelten besondere Regelungen und Zuständigkeiten)
  • sonstige Dokumente, wenn das Dokument zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird

Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

  • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster)
  • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist (z. B. wegen Lücken, Durchstreichungen und Einschaltungen) oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Stadtilm - Standesamt

Adresse
Straße der Einheit 1
99326 Stadtilm
Telefon
03629 668834
Fax
03629 668842
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung

Bankverbindung

Empfänger: Stadtverwaltung Stadtilm
Bank: Sparkasse Arnstadt-Ilmenau
BIC: HELADEF1ILK
IBAN: DE55840510101820000024

Hinweise zum Verwendungszweck:
0500.1000

Weitere Stellen

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99326 Stadtilm
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Landratsamt Ilm-Kreis - Rechtsamt
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99310 Arnstadt, Stadt
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