Zuständigkeitsfinder
Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik" anfordern
Leistungsbeschreibung
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt Ihre Organisation bei Ihren sozialstrukturpolitischen Vorhaben in bestimmten, entwicklungspolitisch prioritären Förderbereichen.
Ihre Organisation kann eine Förderung des BMZ für eine Maßnahme der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik erhalten. Nachdem Sie einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten, können Sie die Fördermittel bei Projektstart per Antrag anfordern.
Das BMZ veranlasst dann eine entsprechende Auszahlung
Verfahrensablauf
Sobald Sie für Ihr Projekt der Sozialstrukturförderung einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, können Sie die Auszahlung der Fördermittel online oder per Post beantragen. Bitte beachten Sie, dass das BMZ Ihren Antrag auf Mittelanforderung erst bearbeiten kann, wenn die Klagefrist von 4 Wochen abgelaufen ist oder Sie dem BMZ mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.
Fördermittel online anfordern:
- Rufen Sie auf der Internetseite des Bundesportals das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung
- Senden Sie das Formular ab.
- Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Das BMZ veranlasst die Auszahlung.
Fördermittel per Post anfordern:
- Fragen Sie die entsprechende Vorlage für Ihren Antrag per Post oder E-Mail beim BMZ an.
- Füllen Sie die vom BMZ bereitgestellte Vorlage aus.
- Senden Sie Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Das BMZ veranlasst die Auszahlung.
Voraussetzungen
Sie haben für Ihr Projekt der Sozialstrukturförderung einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Mittelanforderung
- Anlagen und Nachweise zur Mittelanforderung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können die Auszahlung der Fördermittel erst beantragen, wenn Ihr Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist, also die Frist von 4 Wochen für das Einlegen von Rechtsmitteln abgelaufen ist. Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie dem BMZ vor Ablauf der 4 Wochen mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.
Widerspruchsfrist: 4 Wochen
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 - 3 Wochen
Rechtsgrundlage
- Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Sozialstruktur aus Kapitel 2302 Titel 687 03 (Neufassung mit Wirkung vom 01.01.2021)
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Urheber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – Referat G 41 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Fachlich freigegeben am
08.12.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat G 41 – Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung
Adresse
53113 Bonn, Stadt
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrtsbeschreibung zum Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Postanschrift
53111 Bonn, Stadt