Kurzfilme für den Deutschen Kurzfilmpreis vorschlagen

Leistungsbeschreibung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den Deutschen Kurzfilmpreis. Der Deutsche Kurzfilmpreis wird in 5 Kategorien vergeben:

  • Spielfilm bis 10 Minuten Laufzeit
  • Spielfilm von mehr als 10 Minuten bis 30 Minuten Laufzeit
  • Animationsfilm bis 30 Minuten Laufzeit
  • Experimentalfilm bis 30 Minuten Laufzeit
  • Dokumentarfilm bis 30 Minuten Laufzeit

Zusätzlich vergibt die BKM einen Preis für mittellange Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 Minuten bis 78 Minuten.

Von den Jurys ausgewählte Kurzfilme erhalten eine (Förderungs-) Prämie:

  • nominierte Kurzfilme: 15.000 EUR
  • ausgezeichnete Kurzfilme: 30.000 EUR
  • mit dem Sonderpreis ausgezeichnete Filme: 20.000 EUR

Wer den Preis empfängt, muss die (Förderungs-)Prämien zweckgebunden für die Herstellung oder Projektvorbereitung/Projektentwicklung eines neuen Films verwenden.

Ihren Vorschlag für den Deutschen Kurzfilmpreis reichen Sie beim Filmreferat K 35 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) - K 35 - Deutscher Kurzfilmpreis

Adresse
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt
Telefon
+49 30 18681143117
Telefon
+49 228 9968113672
Öffnungszeiten

Montag 09:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr

Freitag 09:00 – 15:00 Uhr