Neue oder ausscheidende Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder von Vermögensverwaltungsgesellschaften der BaFin melden

Leistungsbeschreibung

Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) in der Rechtsform der

  • Aktiengesellschaft (AG) oder
  • Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)

sind verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu bilden. Firmieren Sie als Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG), müssen Sie stattdessen einen Beirat bilden.

Wenn Ihre Kapitalverwaltungsgesellschaft Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder bestellt, müssen Sie dies der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. Auch das Ausscheiden eines Mitglieds müssen Sie melden – und begründen, warum die Person ausgeschieden ist. Die Anzeigepflicht entsteht außerdem,

  • sobald ein stellvertretendes Mitglied gewählt wurde, unabhängig davon, wann die Person das Mandat tatsächlich antritt,
  • wenn ein Ersatzmitglied nachrückt,
  • wenn ein Mitglied wiedergewählt wurde und sich das bestehende Mandat dadurch verlängert und
  • wenn ein Mitglied nach Ablauf der regulären Amtszeit nicht zur Wiederwahl antritt und somit ausscheidet.

Sie als Unternehmen müssen diese Meldungen vornehmen, nicht die jeweilige Person.

Sie müssen den Eintritt oder das Ausscheiden eines Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieds nicht melden, wenn es sich um Vertreterinnen und Vertreter der Belegschaft handelt, die nach den Vorschriften der Mitbestimmungsgesetze gewählt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
Bemerkung: Anschrift Bonn
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrt

Postanschrift
Postfach 1253
53002 Bonn, Stadt

Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
Bemerkung: Anschrift Frankfurt am Main
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrt

Postanschrift
Postfach 500154
60306 Frankfurt am Main
Telefon
+49 228 4108-0
Fax
+49 228 4108-1550
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Bemerkung: allgemein
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Bemerkung: mit qualifizierter elektronischer Signatur
E-Mail
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Bemerkung: speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder
DE-Mail
poststelle@bafin.de-mail.de
Verkehrsanbindung
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