Zuständigkeitsfinder
Wahl und Wechsel von Verwahrstellen genehmigen lassen
Leistungsbeschreibung
Verwahrstellen dienen zur Verwahrung von Vermögensgegenständen von Investmentvermögen. Als Kapitalverwaltungsgesellschaft können Sie frei wählen, welche Verwahrstellen Sie für Ihre Dienstleistungen nutzen, sofern die Verwahrstelle die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Allerdings müssen Sie grundsätzlich jede Wahl und jeden Wechsel einer neuen Verwahrstelle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen.
Außerdem kann die BaFin Ihnen einen Wechsel der Verwahrstelle auferlegen, wenn die Verwahrstelle ihre gesetzlichen und vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt oder ihr Anfangskapital die vorgeschriebene Mindesthöhe unterschreitet.
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Wahl oder den Wechsel zu einer neuen Verwahrstelle beantragen wollen, nutzen Sie hierfür online die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin:
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Melden Sie sich hierzu mit Ihren Zugangsdaten auf der MVP an.
- Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf der MVP.
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Wählen Sie das Fachverfahren "Anzeigeverfahren KAGB – Fonds".
- Beachten Sie, dass Sie zum Fachverfahren angemeldet sein müssen. Wenn Sie noch nicht angemeldet sind, können Sie dies in der Rubrik "Fachverfahren" ("Fachverfahren beantragen") nachholen.
- Wählen Sie "Meldung einreichen" und füllen Sie den OnlineAntrag aus.
- Laden Sie nach erfolgter Freischaltung die erforderlichen Dokumente hoch. Übermitteln Sie alle Dokumente ausschließlich über die MVP.
- Nach erfolgreicher Übermittlung der Dokumente erhalten Sie eine elektronische Eingangsbestätigung der BaFin.
- Die BaFin prüft Ihr Anliegen.
- Wenn die Unterlagen vollständig sind und die Wahl oder der Wechsel der Verwahrstelle den gesetzlichen Anforderungen entspricht, erhalten Sie eine schriftliche Genehmigung der BaFin.
Voraussetzungen
Sie wollen ein neues Investmentvermögen auflegen beziehungsweise für ein bestehendes Investmentvermögen die Verwahrstelle wechseln.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Anzeige Auswahl oder Wechsel der Verwahrstelle
- Fügen Sie der Anzeige eine Aufzählung der zu verwaltenden Investmentvermögen einschließlich Angaben zur neuen Verwahrstelle bei.
- Bei Bestellung einer Verwahrstelle für ein OGAWInvestmentvermögen, zu der eine Gruppenverbindung besteht, fügen Sie einen Bericht in Bezug auf die Pflichten der Verwahrstellen bei.
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Sofern das betreffende Institut oder die Zweigniederlassung nicht bereits mit Genehmigung der BaFin als Verwahrstelle für Investmentvermögen der gleichen Art tätig ist beziehungsweise auf Anforderung der BaFin, fügen Sie folgende Unterlagen bei:
- Lebensläufe der für die Verwahrstellenfunktionen zuständigen Geschäftsleitung, es sei denn, diese liegen der BaFin bereits vor und sind nicht älter als 1 Jahr
- Geschäftsplan
- Darstellung der organisatorischen Vorkehrungen einschließlich der personellen Struktur und Ausstattung
- Verwahrstellenvertrag, gegebenenfalls in der final verhandelten Fassung
- gegebenenfalls Bestätigung der Zweigniederlassung über die Prüfung
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 302,00 EURVorkasse: NeinWenn die Verwahrstelle oder der Treuhänder bereits Gegenstand einer Genehmigung oder Prüfung war: 302,00 Euro Wenn die Verwahrstelle oder der Treuhänder noch nicht Gegenstand einer Genehmigung oder Prüfung war: Gebühr nach Zeitaufwand
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Genehmigung haben, bevor Sie die Verwahrstelle beauftragen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 WochenDie Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, wenn das betreffende Institut bereits als Verwahrstelle für Investmentvermögen der gleichen Art tätig ist.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch.
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
- Bei fehlender Abhilfe verwaltungsgerichtliche Klage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Urheber
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Auswahl oder Wechsel der Verwahrstelle Genehmigung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Fachlich freigegeben am
05.07.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
53117 Bonn, Stadt
Bemerkung: Anschrift Bonn
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrt
Postanschrift
53002 Bonn, Stadt
Adresse
60439 Frankfurt am Main
Bemerkung: Anschrift Frankfurt am Main
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrt
Postanschrift
60306 Frankfurt am Main
Telefon
+49 228 4108-0Fax
+49 228 4108-1550Bemerkung: speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder