Seminare der politischen Bildung von privaten Bildungsträgern durch die Bundeszentrale für politische Bildung als förderungswürdig für Sonderurlaub anerkennen lassen

Leistungsbeschreibung

Bundesbeamtinnen und -beamte sowie Richterinnen und Richter können pro Jahr bis zu 10 Tage Sonderurlaub gemäß Sonderurlaubsverordnung bekommen, um an Bildungsveranstaltungen im Bereich Politik und Gesellschaft teilzunehmen. Dies gilt primär für Bildungsveranstaltungen, die von staatlichen Stellen durchgeführt werden.
Wenn Sie als nichtstaatliche Organisation Seminare für diese Zielgruppe anbieten, können Sie sie von der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) als „förderungswürdig“ anerkennen lassen. Die Teilnehmenden können dann für Ihr Bildungsangebot vom Dienst befreit werden. Das kann sich positiv auf die Zahl der Teilnehmenden auswirken.
Wenn Ihre Bildungsveranstaltung eines der folgenden Themen zum Schwerpunkt hat, kann sie von der BpB anerkannt werden:

  • Förderung des Verständnisses der demokratischen Gesellschafts- und Staatsordnung in Theorie und Praxis
  • Vermittlung von Kenntnissen über die zentralen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, ökologischen, technischen und kulturellen Fragen der Gegenwart und der Zukunft
  • Förderung des Geschichtsbewusstseins, das die Entwicklung einer nationalen Identität kritisch unterstützt
  • Förderung einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus 
  • Zeitgeschichtliche Ereignisse
  • Geistige und politische Auseinandersetzung mit antidemokratischen Bestrebungen; vor allem im Hinblick auf Rechts- und Linksextremismus
  • Abbau von Vorurteilen gegenüber Minderheiten und gesellschaftlichen Randgruppen
  • Vermittlung von Kenntnissen über die Entwicklung der internationalen Beziehungen
  • Schärfung des Bewusstseins für die Probleme der Friedenssicherung
  • Stärkung und Weiterentwicklung eines europäischen Bewusstseins
  • Förderung der kritischen Auseinandersetzung mit der früheren DDR
  • Rhetorik- und Kommunikationsseminare werden anerkannt, sofern den praktischen Übungen politische Themen zugrunde liegen. Die Themenliste ist dem Antrag beizufügen. Die Anerkennung der Förderungswürdigkeit bezieht sich ausschließlich auf die Bildungsveranstaltung an sich, nicht allgemein auf Sie als Bildungseinrichtung.
     

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)

Adresse
Adenauerallee 86
53113 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 99515-0
Fax
+49 228 99515-113
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr