Rezepturen von Tätowiermitteln mitteilen

Leistungsbeschreibung

Tätowiermittel sind keine kosmetischen Mittel, sondern Stoffe oder Mischungen, die in oder unter die menschliche Haut eingebracht werden. Dort verbleiben sie und beeinflussen das Aussehen. Dies sind zum Beispiel:

  • Tätowierfarben
  • Permanent-Make-up
  • Mittel, mit denen Tätowierfarben vor Verwendung gemischt werden, wie Verdünnungsmittel
  • Mittel zum Entfernen von Tätowiermitteln

Sie wollen solche Mittel in Deutschland vermarkten? Dann müssen Sie die Rezeptur an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermitteln, bevor Sie diese Mittel in den Verkehr bringen. Die Mitteilungspflicht gilt nicht für Geräte wie Nadeln oder Laser.

Das BVL gibt die Rezeptur und Ihre Daten an die Giftinformationszentren weiter. Ihre Daten und Rezepturen werden vertraulich behandelt und verschlüsselt übermittelt. Die Giftinformationszentren beraten auf Grundlage Ihrer Informationen tätowierte Personen beziehungsweise das behandelnde medizinische Personal oder andere Fachleute bei gesundheitlichen Problemen.

Die Mitteilung an das BVL ersetzt nicht die Prüfung, ob Ihr Tätowiermittel rechtskonform und sicher ist. Dies ist Aufgabe von Herstellern oder Importeuren.

Die Überwachungsbehörden der Bundesländer kontrollieren stichprobenartig Tätowiermittel, die auf dem Markt sind.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Referat 113

Postanschrift
Postfach 11 02 60
10832 Berlin, Stadt

Adresse
Gerichtstraße 49
13347 Berlin, Stadt
Telefon
+49 30 1844499999
Fax
+49 30 1844499998