Zuständigkeitsfinder
Steuerliche Folgen nach Eintritt in die Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages feststellen
Leistungsbeschreibung
Das Wohnförderkonto wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) geführt. Darin wird das im Wohneigentum gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital für die nachgelagerte Besteuerung erfasst.
Zu Beginn der Auszahlungsphase ermittelt die ZfA den jährlichen Verminderungsbetrag. Er ergibt sich aus dem Stand Ihres Wohnförderkontos zu Beginn der Auszahlungsphase, verteilt auf die Jahre bis zur Vollendung Ihres 85. Lebensjahres.
Neben der jährlichen Besteuerung des Verminderungsbetrages während der Auszahlungsphase besteht für Sie auch die Möglichkeit der Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos, das heißt die vollständige Auflösung des Wohnförderkontos.
Verfahrensablauf
- Den Beginn der Auszahlungsphase teilt Ihr Anbieter der ZfA mit. Die Auszahlungsphase beginnt spätestens mit Vollendung Ihres 68. Lebensjahres.
- Die im Wohnförderkonto eingestellten Beträge müssen Sie zu Beginn der Auszahlungsphase nachgelagert versteuern.
- Sie erhalten von der ZfA einen Bescheid, aus der die Höhe des jährlichen Verminderungsbetrags hervorgeht.
- Abweichend vom festzustellenden Verminderungsbetrag können Sie jederzeit in der Auszahlungsphase die vollständige Auflösung des Wohnförderkontos gegenüber der ZfA verlangen.
- Die ZfA teilt Ihnen die Höhe dieses Betrages ebenfalls per Bescheid mit.
Zuständige Stelle
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund
Voraussetzungen
- Sie haben das Altersvorsorgekapital aus Ihrem zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit geförderten Beiträgen für die EigenheimrentenFörderung (Wohn-Riester) eingesetzt.
- Ihre vertraglich vereinbarte Auszahlungsphase hat bereits begonnen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 0 - 4 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Urheber
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
- Wohnförderkonto Feststellung Besteuerungsgrundlage
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Fachlich freigegeben am
27.03.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund
Adresse
14776 Brandenburg an der Havel
Postanschrift
Telefon
+49 3381 21677200Öffnungszeiten
Sprechzeiten
Montag 8:00 -17:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 17:00 Uhr
Freitag 8:00 – 15:00 Uhr