Zuständigkeitsfinder
Prüfung der zurückzuzahlenden Riesterförderung nach Kündigung des Riestervertrages beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihren Riestervertrag kündigen oder förderschädlich auflösen, müssen Sie die staatlichen Zulagen und erhaltenen Steuerermäßigungen zurückzahlen. Der Rückzahlungsbetrag setzt sich zusammen aus den gewährten Zulagen und den Steuerermäßigungen. Den genauen Rückzahlungsbetrag ermittelt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) und teilt diesen Ihrem Anbieter mit.
Wenn Sie Einwände gegen den Betrag haben, können Sie eine Festsetzung beantragen.
Verfahrensablauf
- Ihr Anbieter behält den Rückzahlungsbetrag von Ihrem Auszahlungsbetrag ein und führt diesen an die ZfA ab.
- Ihr Anbieter teilt Ihnen die Höhe des einbehaltenen Rückzahlungsbetrages mit.
- Wenn Sie mit der Höhe des Rückzahlungsbetrages nicht einverstanden sind, können Sie dessen Festsetzung beantragen.
- Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag über den Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrages. Ihr Anbieter leitet den Antrag an die ZfA weiter.
- Die ZfA prüft die Höhe des Rückzahlungsbetrages und erteilt Ihnen einen Bescheid.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Riester-Vertrag vollständig oder teilweise gekündigt.
- Sie haben den Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags fristgerecht gestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formloser Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: 1 JahrSie müssen den Antrag innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Bescheinigung nach § 94 Absatz 1 Satz 4 Einkommensteuergesetz stellen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
Weiterführende Informationen
Urheber
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Fachlich freigegeben am
28.03.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund
Adresse
14776 Brandenburg an der Havel
Postanschrift
Telefon
+49 3381 21677200Öffnungszeiten
Sprechzeiten
Montag 8:00 -17:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 17:00 Uhr
Freitag 8:00 – 15:00 Uhr