Wegerecht für Telekommunikationslinien und Telekommunikationsnetze beantragen

Leistungsbeschreibung

Möchte Ihr Unternehmen Telekommunikationskabel für öffentliche Telekommunikationsnetze in Straßen verlegen, benötigen Sie die Zustimmung des Wegebaulastträgers. In der Regel ist das die betreffende Stadt oder Gemeinde.

Dafür sollten Sie sich vorher von der Bundesnetzagentur das Wegerecht übertragen lassen, das Sie grundsätzlich zur Nutzung der Straßen berechtigt. Denn durch eine Übertragung des Wegerechts hat die Stadt oder Gemeinde Ihnen in der Regel  die Zustimmung zu erteilen, wenn es sich bei Ihrem Vorhaben um Telekommunikationslinien handelt, die öffentlichen Zwecken dienen. Hat Ihnen die Bundesnetzagentur das Wegerecht übertragen, ist zudem die Wegenutzung für Sie unentgeltlich.

Es besteht für Sie keine gesetzliche Verpflichtung, die Übertragung zu beantragen.

In Ihrem Antrag an die Bundesnetzagentur ist das Gebiet anzugeben, für welches Sie das Nutzungsrecht beantragen.

Im Antrag müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Ihr Unternehmen

  • fachkundig
  • leistungsfähig und
  • zuverlässig ist.

Dabei ist insbesondere Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit durch Nachweise zu belegen.

Die Übertragung des Wegerechts gilt für die Zeit, in der Ihr Telekommunikationsunternehmen auch öffentlich tätig ist.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), Referat 215

Adresse
Canisiusstraße 21
55122 Mainz
Telefon
+49 6131 1304
Fax
+49 6131 185655
DE-Mail
info@bnetza.de-mail.de
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