Das gewerbliche Betreiben von öffentlichen Telekommunikationsnetzen oder das gewerbliche Angebot von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten melden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerblich ein öffentliches Telekommunikationsnetz betreiben und/oder öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringen, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden. Meldepflichtig sind die Aufnahme, Änderungen und das Beenden der Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma, wie beispielsweise Name, Adresse oder Rechtsform.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig ein Verzeichnis der gemeldeten Unternehmen. Es enthält die Namen und Anschriften der Unternehmen sowie eine Kurzbeschreibung.

Durch die Meldepflicht erhält die Bundesnetzagentur einen Überblick über den Gesamtmarkt der Telekommunikation. Das hilft ihr den Wettbewerb zu beurteilen und gegebenenfalls regulierend in die Märkte eingreifen zu können.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Referat 215

Adresse
Canisiusstraße 21
55122 Mainz
Öffnungszeiten

Servicezeiten

Montag 09:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr

Freitag 09:00 – 15:00 Uhr