Mutterschaftsgeld als privat Krankenversicherte oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse als Familienversicherte beantragen

Leistungsbeschreibung

Während Ihrer Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag können Sie Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen, sofern Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Das gilt z.B., wenn Sie familien- oder privatversichert sind. Das gilt, auch wenn Sie in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis arbeiten, also einem Minijob. Die Mutterschutzfristen beginnen in der Regel 6 Wochen vor der Geburt und enden 8 bis 12 Wochen danach.

Die Höhe des zu zahlenden Mutterschaftsgeldes beträgt maximal 13 EUR pro Tag. Das Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) ist gesetzlich jedoch auf 210 EUR begrenzt. Die Berechnung des Mutterschaftsgeldes vom BAS erfolgt dabei genauso kalendertäglich wie bei den Krankenkassen. Der Betrag wird aus Ihrem Netto-Lohn berechnet, also aus Ihrem durchschnittlichen täglichen Einkommen der letzten 3 Monate vor Beginn Ihrer Schutzfrist nach Abzug er gesetzlichen Abzüge.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesamt für Soziale Sicherung – Mutterschaftsgeldstelle

Adresse
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 619-0
Telefon
0228 6191888
Bemerkung: Servicetelefon Mutterschaftsgeldstelle
Mobiltelefon
0162 2401128
Mobiltelefon
0162 2401076
Mobiltelefon
0162 2401162
DE-Mail
poststelle@bas.de-mail.de
Öffnungszeiten

Montag: 9:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr

Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr

Verkehrsanbindung
16, 63, 66

16, 63, 66

RE5, RB26, RB30, RB48
Gebäudezugänge