Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung bei der Kraftfahrzeugsteuer erhalten

Leistungsbeschreibung

Wenn für Sie als Privatperson oder für Ihr Unternehmen ein Kraftfahrzeug (Kfz) zugelassen ist, zahlen Sie Kraftfahrzeugsteuer.

Dafür können Sie eine Steuervergünstigung beantragen. Ob Sie eine Steuerermäßigung oder eine vollständige Steuerbefreiung von der Kraftfahrzeugsteuer erhalten, hängt von Ihrem Fahrzeug, dem Einsatzzweck und Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.

Es gibt folgende Arten von Steuervergünstigungen:

  • bei einer vollständigen Steuerbefreiung müssen Sie keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen.
  • bei einer Steuerermäßigung reduziert sich der von Ihnen zu zahlende Steuerbetrag.

Eine Steuervergünstigung können Sie zum Beispiel beantragen, wenn:

  • Sie Ihr Fahrzeug ausschließlich in der Land oder Forstwirtschaft nutzen.
  • Sie Ihr Fahrzeug als Behörde oder Unternehmen zu bestimmten Zwecken nutzen, wie zum Beispiel zur Straßenreinigung, für den Feuerwehreineinsatz oder für den Katastrophenschutz. Zweckgebundene Vergünstigungen können Sie auch erhalten, wenn Sie Ihr Fahrzeug zum Beispiel für humanitäre Hilfsgütertransporte ins Ausland oder für das Schaustellergewerbe sowie für weitere im Kraftfahrzeugsteuergesetz festgelegte Zwecke nutzen.
  • Sie ein Mensch mit Schwerbehinderung sind und ein Fahrzeug auf Sie zugelassen ist. Die Art der Steuervergünstigung hängt dabei von den Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis ab.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer

Öffnungszeiten

Anrufzeiten:

Montag 08:00 – 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag 08:00 – 17:00 Uhr