Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht melden

Leistungsbeschreibung

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) müssen umfassende Informationen zu ihren staatlichen Beihilfen veröffentlichen. Viele Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Zusammenhang mit der Strom- und Energiesteuer gelten als staatliche Beihilfen.

Wenn Sie Steuerbegünstigungen und -entlastungen in diesem Bereich erhalten haben, müssen Sie diese einmal jährlich der Zollverwaltung melden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Telefon
+49 228 303-26020
Bemerkung: Für Privatpersonen
Telefon
+49 228 303-26030
Bemerkung: Für Unternehmen
Telefon
+49 228 303-26040
Bemerkung: Anfragen auf Englisch
Fax
+49 228 303-97924
E-Mail
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Bemerkung: Für Privatpersonen
E-Mail
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Bemerkung: Für Unternehmen
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Bemerkung: Anfragen auf Englisch
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