Zuständigkeitsfinder
In der Gaswirtschaft oder der Kohleeinfuhr und -ausfuhr Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln
Leistungsbeschreibung
Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.
Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.
Diese Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für Sie als Betreiberin und Betreiber von Anlagen
- zur Gewinnung von Erdgas
- zum Transport von Erdgas oder Biogas
- Speicherung von Erdgas.
Je nach Anlage müssen Sie unter anderem folgende Angaben machen:
- Speichersaldo am Monatsende
- Speicherfüllstände am Monatsende
- die Menge des gewonnenen Erdgases
- die Menge des Eigenverbrauchs
- Ein- und Ausfuhr von Erdgas in physischen Mengen, getrennt nach Nachbarstaaten
Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt zudem für Unternehmen der Ein- oder Ausfuhr von:
- Braunkohle
- Braunkohleprodukten
- Steinkohle und
- Steinkohlenkoks oder -briketts
Diese Unternehmen müssen folgende Angaben machen:
- die Einfuhr und Ausfuhr von Kohle, jeweils getrennt nach Staaten sowie nach Kohlearten, Energiegehalten und Grenzübergangswerten
- die Menge des Bestands, getrennt nach Kohlearten
- die abgegebene Menge, jeweils getrennt nach Kohlearten sowie innerhalb der Kohlearten jeweils getrennt nach Abnehmer- und Verbrauchergruppen
Verfahrensablauf
Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:
- Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem IDEV-Fragebogen entnehmen.
-
Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das für Sie passende Meldeverfahren zu nutzen:
-
IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. Eine automatische Ausfüllhilfe unterstützt Sie.
- Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
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eSTATSTIK.CORE: Stellen Sie die Daten automatisiert in Ihrem jeweiligen Softwaresystem elektronisch zusammen. Übermitteln Sie die Angaben anschließend als Datenpaket (CSV-Datei) über das eSTATISTIK.CORE-Onlineportal an das Statistische Bundesamt.
- Gegebenenfalls müssen Sie sich für die Nutzung von eSTATISTIK.CORE einmalig registrieren.
-
IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. Eine automatische Ausfüllhilfe unterstützt Sie.
- Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.
Voraussetzungen
Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für Sie als Betreiberin und Betreiber von Anlagen
- zur Gewinnung von Erdgas
- zum Transport von Erdgas oder Biogas
- Speicherung von Erdgas.
Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt zudem für Unternehmen der Ein- oder Ausfuhr von
- Braunkohle
- Braunkohleprodukten
- Steinkohle und
- Steinkohlenkoks oder -briketts.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Für Sie fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
20. Tag des dem Berichtsmonat folgenden Monats für Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen
- zur Gewinnung von Erdgas: die Menge des gewonnenen Erdgases,
- zum Transport von Erdgas: Angaben über die Ein- und Ausfuhr von Erdgas in physischen Mengen, getrennt nach Nachbarstaaten,
- zur Speicherung von Erdgas: Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen: Speichersaldo am Monatsende, Speicherfüllstände am Monatsende.
Bearbeitungsdauer
Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.
Für die Bearbeitung des Fragebogens beziehungsweise für die Abgabe der Daten benötigen Sie, je nachdem wie viele Kohle- oder Gasarten zu melden sind, in der Regel zwischen 10 Minuten und 2 Stunden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
- Verwaltungsrechtliche Klage.
Anträge / Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Datenübermittlung mit IDEV auf dem Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
- Informationen zur Datenübermittlung über die Schnittstelle CORE auf dem Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
- Informationen zu den Methoden der Erhebung auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes
Urheber
- Statistiken zu Unternehmen der Energie und Wasserversorgung, Entsorgung Erhebung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Fachlich freigegeben am
21.07.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Statistisches Bundesamt (StBA)
Adresse
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Postanschrift
Telefon
+49 611 75-2405Fax
+49 611 75-4000DE-Mail
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