Personen, die im Aufnahmeverfahren eingereist sind, höherstufen

Leistungsbeschreibung

Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland wurde Ihr Status zunächst in einer Erstaufnahmestelle des Bundesverwaltungsamtes (BVA) und eventuell in einem Bescheinigungsverfahren des Bundesverwaltungsamtes oder eines Landes (bis 2004) überprüft. Wenn Sie nun - womöglich nach Jahren - geltend machen, doch falsch eingestuft worden zu sein, kann dieses Begehren je nach Rechtslage und Verfahrensgang

  • ein Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids,
  • ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens des Aufnahme- oder Bescheinigungsverfahrens oder
  • ein Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung

sein.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesverwaltungsamt (BVA), Standort Friedland - Spätaussiedler

Adresse
Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland
Telefon
+49 228 99358-91919
Fax
+49 22899 358-72304
Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 16:30 Uhr

Dienstag 08:00 – 16:30 Uhr

Mittwoch 08:00 – 16:30 Uhr

Donnerstag 08:00 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 15:00 Uhr