Schiffsmessbrief beantragen

Leistungsbeschreibung

Das BSH stellt für Sportboote international anerkannte Schiffsmessbriefe aus. Diese sind Voraussetzung für die Eintragung in ein Seeschiffsregister.

Die Erteilung von Schiffsmessbriefen ist abhängig von der Länge Ihres Fahrzeuges. 

  • Bei Sportbooten unter 24 Meter Länge (gemäß Artikel 2 Absatz 8 des internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen) wird eine vereinfachte Vermessung durchgeführt; sie beschränkt sich auf die Feststellung der Länge. Der erteilte Schiffsmessbrief reicht im Allgemeinen für die Eintragung des Sportbootes in ein Seeschiffsregister aus.
    • Auf Wunsch können auch diese kleineren Sportboote nach den internationalen Regeln für Fahrzeuge über 24 Meter Länge vermessen werden. Damit erhalten Sie den Internationalen Schiffsmessbrief.
  • Bei Schiffen über 24 Meter Länge wird eine exakte Vermessung nach den Regeln des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens an Bord durchgeführt. Diese Schiffe erhalten dann einen Internationalen Schiffsmessbrief. 
     

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

Adresse
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg, Freie und Hansestadt
Telefon
+49 40 3190-0
Fax
+49 40 3190-5000

Weitere Stellen

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Sachgebiet S21
Postanschrift
Postfach 30 12 20
20305 Hamburg, Freie und Hansestadt
Telefon
+49 40 3190-7290