Sondergenehmigung für die Kontrolle von Luftfracht beantragen

Leistungsbeschreibung

Um den sicheren Lufttransport zu gewährleisten, gibt es die sichere Lieferkette. Diese dient insbesondere dazu, Sabotageakte und terroristische Anschläge zu verhindern.

Wenn Sie als deutsches Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) Waren im Rahmen der sicheren Lieferkette transportieren oder anderweitig behandeln, müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt einen der folgenden Status beantragen:

  • reglementierte Beauftragte
  • bekannte Versender
  • Transporteure

Unter bestimmten Bedingungen haben Sie als reglementierter Beauftragter die Möglichkeit, Sendungen von der notwendigen Kontrolle ausnehmen zu lassen. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung. Für die Erteilung der Sondergenehmigung müssen Sie als reglementierter Beauftragter detaillierte Angaben zum Grund machen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099

Weitere Stellen

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat S 4
Postanschrift
38144 Braunschweig
Telefon
+49 531 23556490
Fax
+49 531 23556499
E-Mail
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Bemerkung: für reglementierte Beauftragte
E-Mail
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Bemerkung: für Bekannte Versender
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Bemerkung: für zugelassene Transporteure