Neugründung eines deutschen Luftfahrtunternehmens beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Fluggäste, Post oder Fracht mithilfe von Luftfahrzeugen gewerblich befördern möchten, benötigen Sie dafür ein gegründetes und für den kommerziellen Flugbetrieb genehmigtes Luftfahrtunternehmen.

Folgende Dokumente müssen Sie für die Genehmigung Ihres Luftfahrtunternehmens beantragen:

  • eine Betriebsgenehmigung,
  • eine Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC).

Im AOC sind die unter die Betriebsgenehmigung fallenden Tätigkeiten festgelegt.

Zur Genehmigung von Betriebsgenehmigung und AOC müssen Sie umfangreiche allgemeine, finanzielle, flugbetriebliche, technische und die Flugsicherheit betreffende Anforderungen erfüllen.

Für folgende Flugdienste benötigen Sie keine Genehmigung:

  • Flüge mit Luftfahrzeugen ohne Motorantrieb,
  • Flüge mit ultraleichten Luftfahrzeugen mit Motorantrieb
  • Rundflüge,
  • der spezialisierte Flugbetrieb (etwa Flüge im Rahmen der Luftarbeit),
  • Flüge von Privatpersonen auf Kostenteilungsbasis, wenn die direkten Kosten von allen Passagieren, einschließlich der Pilotin oder des Piloten, geteilt werden,
  • Wettbewerbsflüge oder Schauflüge, wenn
    • das Entgelt oder jede geldwerte Gegenleistung für solche Flüge beschränkt ist auf die Deckung der direkten Kosten und
    • der Beitrag zu den jährlichen Kosten sowie von Preisen einen von der zuständigen Behörde festgelegten Wert nicht übersteigt,
  • Einführungsflüge, Flüge zum Absetzen beim Fallspringen, Flüge zum Schleppen von Segelflugzeugen,
  • Kunstflüge, die durchgeführt werden von
    • einer Ausbildungsorganisation oder
    • einer Organisation, die mit dem Ziel der Förderung des Flugsports oder der Freizeitluftfahrt errichtet wurde.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099