Prüfung für technisches Personal beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen

Leistungsbeschreibung

Nach Instandhaltungsarbeiten an Flugzeugen müssen diese durch das freigabeberechtigte Personal freigegeben werden. Wer die Freigabe erteilen darf, ist in der Erlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgeräten verschiedener Kategorien geregelt. Die Prüferlaubnis erhalten Sie gegebenenfalls nach erfolgreich absolvierten Prüfungen vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Dazu gehören zum Beispiel die Prüfungen für technisches Personal.

Möchten Sie an einer Prüfung für technisches Personal teilnehmen, müssen Sie eine Prüfungsanmeldung beim LBA beantragen. Sie können die Teilnahme an folgenden Prüfungen beantragen:

  • Theorieprüfung für Kategorie L nach Teil-66
  • Musterprüfung für Luftfahrzeuge der Gruppe 2/3 nach Teil-66
  • mündlich-praktische Prüfung für die Prüferlaubnis als Prüferin oder Prüfer von Luftfahrtgerät (PvL)

Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme erfüllen, erhalten Sie einen Prüfungstermin.  

Mit der Beantragung der Prüfung erklären Sie Ihre Prüfungsbereitschaft. Sie werden entweder zu einem Prüfungstermin geladen (Theorieprüfung) oder das LBA nimmt Kontakt mit Ihnen auf, um einen Prüfungstermin zu vereinbaren (Musterprüfung und mündlich-praktische Prüfung).

Für die Beantragung werden folgende Informationen von benötigt:

  • Daten zur antragstellenden Person
  • Informationen über bereits vorliegende Lizenzen
  • Je nach ausgewählter Prüfung:  Daten zur Prüfung und den Prüfungsinhalten
  • Bei der Theorieprüfung für Kategorie L nach Teil-66:
    • Sie können sich zum nächstmöglichen Prüfungstermin anmelden oder einen abweichenden Prüfungstermin vereinbaren.
  • Für die Musterprüfung für Luftfahrzeuge der Gruppe 2/3 nach Teil-66 und die mündlich-praktische Prüfung für die Prüferlaubnis als Prüferin oder Prüfer von Luftfahrtgerät (PvL):  
    • Geben Sie Informationen zur Ausbildungs- oder Einweisungsorganisation an.
  • Mündlich-praktische Prüfung für die Prüferlaubnis als Prüferin oder Prüfer von Luftfahrtgerät (PvL):
    • Sie müssen entscheiden, wie Sie den Nachweis der Zuverlässigkeit erbringen möchten und die erforderlichen Unterlagen hochladen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099

Weitere Stellen

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Sachgebiet T22, Technisches Personal
Postanschrift
38001 Braunschweig
Telefon
+49 531 23555297
Fax
+49 531 23555297