Individuelle Netzentgeltvereinbarungen melden und Angaben ändern

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Unternehmen oder Privatperson Strom zu Zeiten nutzen, in denen sonst wenig Strom verbraucht wird oder wenn Sie besonders viel Strom verbrauchen, können Sie mit Ihrem Stromnetz-Betreiber ein individuelles Netzentgelt vereinbaren. Diese individuelle Vereinbarung müssen Sie der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden.

Wenn sich die Vertragsparteien, die Anschlusssituation oder die Berechnungsmethodik geändert haben, müssen Sie die ursprünglich gemeldete Vereinbarung beenden und dies ebenfalls der BNetzA mitteilen.

Teilen Sie der BNetzA auch mit, wenn sich bei einer bestehenden Netzentgeltvereinbarung etwas ändert, zum Beispiel Ihr Firmenname oder Ihre Adresse beziehungsweise die Adresse der Stromabnahmestelle.

Eine sogenannte atypische Netznutzung liegt vor, wenn Sie Strom zu ungewöhnlichen Zeiten nutzen. Das heißt, dass das Maximum Ihres Stromverbrauchs im Jahr – die sogenannte Jahreshöchstlast – außerhalb der Zeit liegt, in der bundesweit viel Strom verbraucht wird. In diesem Fall können Sie mit dem Stromnetz-Betreiber ein individuelles Netzentgelt von 20 Prozent des regulären Netzentgelts vereinbaren.

Eine sogenannte stromintensive Netznutzung liegt vor, wenn Sie besonders viel Strom verbrauchen. Das ist der Fall, wenn

  • Sie jährlich mindestens 7.000 Benutzungsstunden Strom verbrauchen. Die Benutzungsstundenzahl ist ein rechnerischer Wert, der sich aus Ihrem Jahresverbrauch geteilt durch die maximale Leistung ergibt.
  • Ihr Verbrauch 10 Gigawattstunden übersteigt.

Sie können in diesem Fall mit dem Stromnetz-Betreiber ein individuelles Netzentgelt vereinbaren in Höhe von

  • 20 Prozent des regulären Netzentgelts bei mindestens 7.000 Benutzungsstunden im Jahr,
  • 15 Prozent des regulären Netzentgelts bei mindestens 7.500 Benutzungsstunden im Jahr,
  • 10 Prozent des regulären Netzentgelts bei mindestens 8.000 Benutzungsstunden im Jahr.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Beschlusskammer 4

Adresse
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 140
Fax
+49 228 146464
DE-Mail
info@bnetza.de-mail.de
Öffnungszeiten

Montag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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