Zuständigkeitsfinder
Tiere, Pflanzen, Alkohol, Tabak und Zigaretten bei Reisen in der EU mitnehmen
Leistungsbeschreibung
Was darf ich mitführen?
Was dürfen Sie mitführen, wenn Sie in ein anderes EU-Land reisen, von außerhalb der EU in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen? Ist Ihnen bekannt, dass für bestimmte Arten von Produkten Obergrenzen bestehen? Müssen Sie angeben, wie viel Bargeld Sie mit sich führen, oder müssen Sie Steuern auf das mitgeführte Bargeld zahlen? Wo können Sie mit Euros zahlen? Vor Flugreisen sollten Sie sich informieren, was Sie in Ihrem Handgepäck und Ihrem aufgegebenem Gepäck mitführen dürfen.
Weitere Informationen:
Reisen mit Haustieren und anderen Tieren in der EU
Mitnahme von tierischen Erzeugnissen, Lebensmitteln oder Pflanzen
Weiterführende Informationen
Das Your Europe Portal liefert umfassende Informationen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen.
Weitere Informationen:
Urheber
- Mitnahme von Tieren, Pflanzen, Alkohol, Tabak, Zigaretten und anderen Waren bei Reisen in der Union
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Your Europe Portal (Europäische Kommission)
Fachlich freigegeben am
20.12.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Your Europe Portal (Europäische Kommission)
Postanschrift
Bemerkung: Europäische Kommission GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU Dienstleistungszentrum für den Binnenmarkt B-1049 Brüssel BELGIEN