Tiere, Pflanzen, Alkohol, Tabak und Zigaretten bei Reisen in der EU mitnehmen

Leistungsbeschreibung

Was darf ich mitführen?

Was dürfen Sie mitführen, wenn Sie in ein anderes EU-Land reisen, von außerhalb der EU in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen? Ist Ihnen bekannt, dass für bestimmte Arten von Produkten Obergrenzen bestehen? Müssen Sie angeben, wie viel Bargeld Sie mit sich führen, oder müssen Sie Steuern auf das mitgeführte Bargeld zahlen? Wo können Sie mit Euros zahlen? Vor Flugreisen sollten Sie sich informieren, was Sie in Ihrem Handgepäck und Ihrem aufgegebenem Gepäck mitführen dürfen.

Weitere Informationen:

Reisen mit Haustieren und anderen Tieren in der EU

Mitnahme von tierischen Erzeugnissen, Lebensmitteln oder Pflanzen

Alkohol, Tabak, Bargeld und Verbrauchsteuern

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Your Europe Portal (Europäische Kommission)

Postanschrift
10117 Berlin, Stadt
Bemerkung: Europäische Kommission GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU Dienstleistungszentrum für den Binnenmarkt B-1049 Brüssel BELGIEN