Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen

Leistungsbeschreibung

Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsfreie Anlage, die ein Betriebsbereich bzw. Bestandteil eines Betriebsbereichs ist und planen an dieser eine störrelevante Änderung?
Oder planen Sie eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist?
Diese Vorhaben können dazu führen, dass durch die Errichtung oder Änderung eine erhebliche Gefahrenerhöhung von der Anlage ausgeht oder andere immissionsrechtliche Voraussetzungen nicht mehr gewährleistet sind.
Die Immissionsschutzbehörden müssen deshalb über diese Änderungen informiert werden, damit die immissionsrechtlichen Voraussetzungen überprüft werden können.
Hierfür müssen Sie Ihr Vorhaben vor der Durchführung bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 61 - Immissionsschutz

Adresse
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 Weimar

Postanschrift
Göschwitzer Straße 41
07745 Jena