Erlaubnisänderung für die Entnahme und das Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Die Entnahme von Wasser erfolgt durch Pump- oder Schöpfvorrichtungen. Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.

Möchten Sie ein Vorhaben, für das Ihnen bereits eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, ändern, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnisänderung beantragen.

Eine Erlaubnisänderung ist bei folgenden Änderungen des Vorhabens nötig:

  • Art der Entnahme
  • Menge und Dauer der Entnahme
  • Zweck der Entnahme

Damit die Behörde Ihr Vorhaben und dessen Auswirkungen beurteilen kann, müssen Sie mit Ihrem Antrag mehrere Unterlagen vorlegen. Hierzu gehören beispielsweise ein Erläuterungsbericht, Lagepläne und Skizzen von Pumpenanlage und Transportsystemen.

Je nach Art des Vorhabens können die Unterlagen sehr unterschiedlich und umfangreich sein. Im Zweifel sollten Sie vorab mit der Behörde klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind. Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Keine zuständige Stelle gefunden