Kraftfahrzeugzulassung - Den Ersatz der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihre Einzelbetriebserlaubnis eines zulassungsfreien Fahrzeugs verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, müssen Sie eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt bekommen.

Bei Diebstahl müssen Sie unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei  machen.

Zu einem Kraftfahrzeug oder Anhänger gehört eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei zulassungsfreien Fahrzeugen eine Betriebserlaubnis/das COC-Papier.

Geht etwas davon verloren oder wird gestohlen, müssen Sie dies umgehend Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde melden und eine neue Zulassungsbescheinigung beziehungsweise Betriebserlaubnis beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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