Einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn ein Erblasser verstirbt, hinterlässt er in der Regel nicht nur einen Erben, sondern mehrere. Diese treten mit Erbanfall in die sogenannte Erbengemeinschaft ein. Erst nach erfolgter Erbauseinandersetzung wird der Nachlass unter Ihnen als einzelne Erben entsprechend der getroffenen Vereinbarungen aufgeteilt.

Grundsätzlich können Sie als einzelne Miterbe einen Erbschein beantragen, mit dem Sie sich gegenüber Dritten als rechtmäßiger Erbe ausweisen können. Wollen Sie als Erbengemeinschaft jedoch gemeinsam auftreten und gegenüber Banken, Versicherern und Grundbuchamt handeln, so ist häufig ein gemeinschaftlicher Erbschein vonnöten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Amtsgericht Arnstadt

Adresse
Längwitzer Straße 26
99310 Arnstadt, Stadt

Postanschrift
Postfach 1464
99304 Arnstadt, Stadt

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