Fahrerqualifizierungsnachweis Ausstellung beantragen

Leistungsbeschreibung

Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrer:in die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.

Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit dem 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.

Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt. Der FQN ist zusammen mit dem Führerschein bei der Fahrt mitzuführen.

Der FQN wird ausgestellt über den

Erwerb der Grundqualifikation,

Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie

Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildung (alle 5 Jahre)

Den FQN müssen Sie schriftlich bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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