Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wollen Sie eine Anlage errichten und betreiben, welche auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. Dazu gehören auch ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Umweltamt

Adresse
Dr.-Bonnet-Weg 1
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-661
Fax
03628 738-664