Kulturgut Ausfuhrgenehmigung beantragen

Leistungsbeschreibung

Für die Ausfuhr von Kulturgut aus Deutschland benötigen Sie eine Genehmigung, wenn das Kulturgut bestimmte Alters- oder Wertgrenzen überschreitet. Kulturgüter sind zum Beispiel Kunstwerke, archäologische Objekte, Archivgut, Handschriften oder Antiquitäten wie Möbel, Musikinstrumente oder Schmuck. Über die Alters- und Wertgrenzen können Sie sich zum Beispiel auf dem Internetportal der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zum Kulturgutschutz informieren.

Falls die Genehmigungspflicht von einem finanziellen Wert des Kulturguts abhängig ist, ist dieser Wert

  • der innerhalb der letzten 3 Jahre gezahlte Preis bei einem An- oder Verkauf oder
  • in sonstigen Fällen ein begründeter inländischer Schätzwert zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Die Genehmigung können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Es wird zwischen dauerhafter und vorübergehender Ausfuhr unterschieden. Die Ausfuhr ist vorübergehend, wenn sie für einen von Anfang an befristeten Zeitraum von höchstens 5 Jahren erfolgt.

Die Genehmigung der Ausfuhr von Kulturgütern beantragen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in der sich das Kulturgut zum Zeitpunkt der Antragstellung befindet. Sind Sie eine juristische Person, so ist Ihr Hauptsitz im Bundesgebiet für die örtliche Zuständigkeit maßgeblich.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Leitmarke des Freistaats Thüringen mit Absenderfahne des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Adresse
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt

Postanschrift
Postfach 90 04 63
99107 Erfurt
Telefon
+49 361 57341-1100
Fax
+49 361 573411690
Parkplätze
Parkplatz
Gästeparkplatz des Regierungsviertels
Anzahl: 5
Gebühren: nein

Parkplatz
P+R Parkplatz Thüringenhalle
Anzahl: 500
Gebühren: nein

Gebäudezugänge
Beschreibung

Oberste Thüringer Landesbehörde: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

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