Zuständigkeitsfinder
Flurstück Bildung durch Zusammenlegung; Antrag auf Grundstücksvereinigung Beglaubigung
Leistungsbeschreibung
Durch eine Grundstücksvereinigung können im Grundbuch mehrere Grundstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden. Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und beauftragte Vertreter des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation sind befugt, bei Vereinigungsanträgen die Unterschriften zu beglaubigen.
Die Verschmelzung von Flurstücken ist ein katastertechnischer Vorgang zur Zusammenfassung mehrerer benachbarter Flurstücke zu einem Flurstück. Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.
Die Vereinigung von Grundstücken und die Verschmelzung von Flurstücken werden oftmals im Zusammenhang durchgeführt.
An wen muss ich mich wenden?
Zur Vereinigung von Grundstücken und Verschmelzung von Flurstücken können Sie sich an einen in Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder an das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - siehe Informationen unter "Zuständige Stelle" - wenden. Eine ÖbVI-Übersicht ist nachfolgend unter "Zusätzliche Kontaktverzeichnisse zum Download" (-> PDF "Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen") zu finden:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:
- > Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)
- > Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken
Welche Gebühren fallen an?
Die Leistungen sind in der Regel kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
- > keine
Rechtsgrundlage
Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG)
Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm)
Urheber
TLBG
Fachlich freigegeben durch
TLBG - R 2.2
Fachlich freigegeben am
01.10.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zweigstelle Saalfeld
Adresse
07318 Saalfeld/Saale
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Besucherparkplatz (Anfahrt über Sonneberger Str., Höhe Haus-Nr. 14)
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Öffentliche Parkplätze in der Sonneberger Straße
Gebühren: unbekannt
Besucherparkplatz (Albrecht-Dürer-Str.)
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Bemerkung:Ein rollstuhlgerechter Eingang befindet sich auf dem Innenhof (Anfahrt über Sonneberger Str., Höhe Haus-Nr. 14). Bitte beachten Sie, dass lediglich die Auskunft und das Behinderten-WC rollstuhlgerecht erreichbar sind.