Güterkraftverkehr: Nachweis der fachlichen Eignung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Unternehmen des Güterkraftverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein. Dazu müssen Sie Kenntnisse in verschiedenen Sachgebieten nachweisen:

  • Recht (für die Ausübung des Berufs erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht)
  • Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes
  • Technische Normen und technischer Betrieb
  • Straßenverkehrssicherheit
  • Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen.
  • Grenzüberschreitende Güterkraftverkehr

Die Sachkenntnisse müssen Sie durch eine Prüfung, durch einen geeigneten Berufsabschluss oder durch eine leitende Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen nachweisen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Haus der Wirtschaft, Suhl

Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK Suhl)

Adresse
Bahnhofstr. 4-8
98527 Suhl
Bemerkung: Hauptgeschäftsstelle
Telefon
03681 362-0
Fax
03681 362-100
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch: 9:00 bis 16:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 14:30 Uhr