soziale und sozialpädagogische Berufe - Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

Leistungsbeschreibung

Tätigkeiten im Bereich der sozialen und sozialpädagogischen Berufe sind in Thüringen reglementiert. Wenn Sie Ihren Abschluss im Ausland erworben haben und in Thüringen in diesen Bereichen tätig sein wollen, muss die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf durch die zuständige Stelle festgestellt werden. Gegebenenfalls ist eine zusätzliche staatliche Anerkennung erforderlich.

Folgende soziale und sozialpädagogische Berufe sind in Thüringen geregelt:

  • Erzieherin / Erzieher
  • Familienpflegerin / Familienpfleger
  • Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger
  • Heilpädagogin / Heilpädagoge
  • Kindheitspädagogin / Kindheitspädagoge
  • Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter
  • Sozialpädagogin / Sozialpädagoge

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt - Referat 720

Postanschrift
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon
+49 361 57332-1356
Verkehrsanbindung
1, 2, 3, 9
Parkplätze
Parkplatz
Tiefgarage Atrium,
Anzahl: 840
Gebühren: ja

Gebäudezugänge