Zuständigkeitsfinder
Einheitlicher Ansprechpartner für Existenzgründer und Unternehmer Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle Abwicklung
Leistungsbeschreibung
Der Einheitliche Ansprechpartner in Thüringen ist ein Service für Gründer und Unternehmen sowie Fachkräfte aus dem Ausland. Als Teil eines europaweiten Netzwerkes ermöglicht Ihnen der Einheitliche Ansprechpartner einen einfachen Zugang zu Verwaltungen und Behörden.
Er hilft Ihnen,
- wenn Sie unternehmerisch in Deutschland tätig werden wollen oder
- wenn Sie sich Ihre berufliche Qualifikation formal anerkennen lassen wollen.
Der Einheitliche Ansprechpartner informiert Sie über:
- Antragstellung und erforderliche Unterlagen
- zuständige Stellen
- Kosten und Dauer des Verwaltungsverfahrens.
Das Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner besteht aus Internet-Portalen und Persönlichen Ansprechpartner*innen.
Im Bundesland Thüringen ist das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) der Einheitliche Ansprechpartner. Hier erfolgt schnell und einfach die komplette elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren.
Persönliche Ansprechpartner*innen stehen Ihnen bei den Unterstützungseinrichtungen in den Thüringer Wirtschaftskammern zur Verfügung. Grundlage hierfür ist das Thüringer ES-Errichtungsgesetz.
An wen muss ich mich wenden?
Persönliche Ansprechpartner*innen in Thüringen in den Wirtschaftskammern:
ea@erfurt.ihk.de
ea@hwk-erfurt.de
ea@gera.ihk.de
ea@hwk-gera.de
ea@suhl.ihk.de
ea@hwk-suedthueringen.de
Unterstützungseinrichtungen in Thüringen in den Wirtschafts- sowie Berufskammern:
Industrie- und Handelskammer Erfurt
Industrie und Handelskammer Ostthüringen zu Gera
Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Voraussetzungen
Den Service des Einheitlichen Ansprechpartners können nutzen:
- Dienstleister
- Unternehmen
- gründende Personen, die sich ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen
aus:
- der Bundesrepublik Deutschland
- einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)
- einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderliche Unterlagen hängen vom konkreten Anliegen und den damit notwendigen Verfahren ab. Nähere Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Thüringer Zuständigkeitsfinder.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Nutzung des Thüringer Antragssystems für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) entstehen Ihnen keine Kosten.
Die Erteilung einfacher oder schriftlicher Auskünfte durch die Unterstützungseinrichtungen sowie die Persönlichen Ansprechpartner*innen sind kostenfrei. Für umfangreiche und komplexe Recherchen durch die Persönlichen Ansprechpartner*innen fallen Gebühren gemäß der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) in Höhe von 16,00 € je angefangene 15 Minuten an.
Die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Verfahren obliegt der jeweiligen zuständigen Stelle. Informationen hierzu finden Sie in den Leistungsbeschreibungen im Thüringer Zuständigkeitsfinder.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fristen bei der Abwicklung von Verfahren hängen von den jeweiligen Verwaltungsverfahren ab. Sie können den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen entnommen werden. Die Frist läuft erst, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Errichtung einheitlicher Stellen nach dem Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz und zur Umsetzung des Artikels 6 der Richtlinie 2006/123/EG (Thüringer ES-Errichtungsgesetz) - GVBL S. 592
- Richtlinie 2013/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI-Verordnung)
- §§ 71a bis 71 e Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
- Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2018 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors
- Thüringer Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
- Gewerbeordnung
- Handwerksordnung
- IHK-Gesetz
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Fachlich freigegeben am
23.06.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Handwerkskammer Erfurt - Unterstützungseinrichtung - Einheitlicher Ansprechpartner - Persönlicher Ansprechpartner
Postanschrift
99106 Erfurt
Adresse
99084 Erfurt
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Parkhäuser: - Domplatz - Anger 1 - Hauptbahnhof (Tiefgarage) - Forum am Anger
Gebühren: ja