Zuständigkeitsfinder
Existenzgründerförderung
Leistungsbeschreibung
Für Gründer sowie für Absolventen von akademischen Einrichtungen gibt es zahlreiche öffentlich finanzierte Beratungs- und Fördermöglichkeiten. Da die Palette der Förderprogramme umfangreich ist, sollte sich der Existenzgründer rechtzeitig und umfassend beraten lassen, um den idealen "Finanzierungsmix" für das zu gründende Unternehmen zu finden.
An wen muss ich mich wenden?
Die wichtigsten Ansprechpartner hierfür sind:
Ihre Hausbank
- Bundesagentur für Arbeit - Existenzgründung
- Thüringer Aufbaubank
- Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung mbH (GfAW)
- KfW-Mittelstandsbank
- Industrie- und Handelskammer Erfurt
- Industrie- und Handelskammer Gera
- Industrie- und Handelskammer Suhl
- Handwerkskammer Erfurt
- Handwerkskammer Gera
- Handwerkskammer Südthüringen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sollte eine Förderung in Anspruch genommen werden, so muss diese in aller Regel vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. Bereits umgesetzte bzw. begonnene Vorhaben können nicht gefördert werden.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Ilm-Kreis - Amt für IT und Organisation
Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
99310 Arnstadt, Stadt
Weitere Stellen
Handwerkskammer Erfurt
Postanschrift
Postfach 900 351
99106 Erfurt
99106 Erfurt
Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK Suhl)
Adresse
Bahnhofstr. 4-8
98527 Suhl
Bemerkung: Hauptgeschäftsstelle
98527 Suhl
Bemerkung: Hauptgeschäftsstelle