Personalausweis beantragen eines vorläufigen Ausweises

Leistungsbeschreibung

Falls Sie sofort einen Personalausweis benötigen und nicht auf die Herstellung (dauert in der Regel 4 Wochen) durch die Bundesdruckerei warten können, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

In der Regel wird dies bei Verlust des Ausweises (muss sofort angezeigt werden) oder bei verspäteter Antragstellung der Fall sein.

Den Verlust können Sie durch die Vorlage einer Verlustanzeige glaubhaft machen.
 Gleichzeitig müssen Sie mit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises die Ausstellung Ihres neuen Personalausweises beantragen.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen, nur die Abholung ist durch einen Vertreter (Vollmacht ausstellen!) möglich.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

Stadtverwaltung Arnstadt

Adresse
Markt 1
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 7456
Fax
03628 745800