Zuständigkeitsfinder
Naturschutz
Leistungsbeschreibung
Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit der Natur angestrebt.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes des Freistaates Thüringen sind grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden (UNB).
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete und Naturparke aus und ist zuständig für die Erteilung von Befreiungen von Verboten in Naturschutzgebieten sowie in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten und von Verboten im Nat. Naturmonument grünes Band und im Nationalpark Hainich.
Es bewilligt Förderungen aus dem Förderprogrammen NALAP sowie nach der FörderRL Wolf/Luchs und die Schaf-Ziegen-Prämie.
Als Naturschutzfachbehörde ist das TLUBN in Zusammenarbeit mit den Hochschulen zuständig für die Fort- und Weiterbildung des amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes und es werden die fachlichen und informationstechnischen Voraussetzungen für die Thüringer Naturschutzverwaltung geschaffen. Die Erhebung von Grundlagendaten und die Entwicklung landesweiter Konzepte für Artenschutz, Biotop- und Flächenschutz, Landschaftsplanung und -pflege, aber auch Umweltdatenbereitstellung und Umweltbildung erfolgen unter einem Dach.
Das TLUBN ist Ansprechpartner für kreisübergreifende Auskünfte zum Naturschutz und übt die Fachaufsicht über die UNB`n aus.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Als Widerspruchsbehörde entscheidet das Thüringer Landesverwaltungsamt im Bereich Naturschutz (einschließlich Artenschutz) über Widersprüche gegen Bescheide der Landkreise und kreisfreien Städte.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Websites des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Fachlich freigegeben am
19.05.2020
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Ilm-Kreis - Umweltamt
Adresse
99310 Arnstadt, Stadt
Mitarbeiter*innen
Herr M. Brinkel
Adresse
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-674Abteilung
Raum
- Elleben:
- Ilm-Kreis:
- Witzleben:
Frau P. Faulstich
Adresse
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-675Abteilung
Raum
Frau P. Fietze
Adresse
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-673Abteilung
Raum
Herr S. Friedrich
Adresse
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-671Abteilung
Raum
- Elleben:
- Ilm-Kreis:
- Witzleben:
Herr A. Mehm
Adresse
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-670Abteilung
Raum
- Elleben:
- Ilm-Kreis:
- Witzleben:
Frau E. Schlegel
Adresse
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-687Abteilung
Raum
- Elleben:
- Ilm-Kreis:
- Witzleben:
Frau A. Voßhage
Adresse
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-672Abteilung
Raum
Formulare
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Adresse
07745 Jena