Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei sonstigen Anlagen vorlegen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bestimmte genehmigungsbedürftige Industrie- oder Gewerbeanlagen betreiben, können Sie behördlich verpflichtet werden:

  • die Einhaltung von Grenzwerten des Schadstoffausstoßes durch kontinuierliche Messungen zu überprüfen und
  • über die Ergebnisse einen Messbericht zu erstellen.

Einzelheiten zu Art und Umfang der kontinuierlichen Messungen sowie zu den von Ihnen einzuhaltenden Fristen stehen im Genehmigungsbescheid für Ihre Anlage.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Ilm-Kreis - Umweltamt

Adresse
Dr.-Bonnet-Weg 1
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-661
Fax
03628 738-664
DE-Mail
umweltamt@ilm-kreis.de-mail.de