Melderegisterauskunft für Wohnungsgeber beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Arnstadt

Adresse
Markt 1
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 7456
Fax
03628 745800