Zuständigkeitsfinder
Medizinstudium Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland begonnen haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie die Studienzeiten und Studienleistungen anrechnen lassen.
Wenn Sie im Inland oder Ausland ein verwandtes Studium begonnen haben, können Sie dies ebenfalls anrechnen lassen. In diesem Fall wird vorab geprüft, ob Ihr Studium mit einem Medizinstudium vergleichbar ist.
Sie können nur einen gesamten Leistungsnachweis anerkennen lassen. Teilleistungen werden nicht anerkannt.
Wenn Sie im Inland Medizin studiert haben, muss dies nicht angerechnet werden.
Voraussetzungen
- Ihr Studium ist vergleichbar mit einem Medizinstudium
Für die Anerkennung des 2. Studienabschnitts gilt zudem die Voraussetzung:
- Sie haben den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden
Welche Unterlagen werden benötigt?
Studium im Inland:
- Antrag
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung / Abiturzeugnis
- alle Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Studienverlaufsbescheinigung Ihres bisherigen Studiums
- Immatrikulationsbescheinigung bzw. Zulassungsbescheid für den Studiengang Medizin
- oder – falls Ihnen dies nicht vorliegen sollte - eine einfache Kopie der Geburtsurkunde
- Leistungsnachweise (Scheine) aus Ihrem bisherigen Studium (Original)
- ggf. Äquivalenzbescheinigung (eine Bescheinigung, dass Ihr Studium mit einem Medizinstudium vergleichbar ist)
Studium im Ausland:
- Antrag
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung /Abiturzeugnis
- alle Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Studienverlaufsbescheinigung
- eine einfache Kopie der Geburtsurkunde
- Fächer- und Notenübersicht / Transcript of records (Original der Universität)
- Zeugnis (sofern das Studium bereits abgeschlossen wurde im Original)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der anzurechnenden Leistungen.
Zudem müssen Sie die Portokosten übernehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bei fremdsprachigen Unterlagen müssen Sie diese übersetzen lassen und von einem vereidigten Dolmetscher beglaubigen lassen.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Fachlich freigegeben am
21.11.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)