Zuständigkeitsfinder
Melderegisterauskunft: Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister
Leistungsbeschreibung
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über die Arten der übermittelten Daten als auch ihre Empfänger erhalten.
Verfahrensablauf
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Einige zuständige Stellen bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Meldebehörde des aktuellen Wohnorts
Voraussetzungen
Antrag formfrei und Bestätigung der Identität der anfragenden Person durch Personalausweis, Pass, Passersatzpapiere, eID -Karte,
bei Vertretung eine Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Antrag formfrei
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Minister für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
18.05.2020
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Arnstadt
Adresse
99310 Arnstadt, Stadt