Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote - Förderung

Leistungsbeschreibung

Eine öffentliche Förderung anerkannter niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote ist nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln möglich. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

Für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote, die mit ehrenamtlichen Helfern arbeiten, kann ein formgebundener schriftlicher Antrag bis 30.11. für das Folgejahr bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) gestellt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH

Adresse
Warsbergstr. 1
99092 Erfurt
Telefon
0361 2223-0
Fax
0361 2223-322