Zuständigkeitsfinder
Presserecht - Ordnungswidrigkeiten
Leistungsbeschreibung
Das Presserecht ist ein Teilbereich des Medienrechtes. Es befasst sich, ausgehend von der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit, mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse.
In § 13 TPG (Ordnungswidrigkeiten) werden die wesentlichen Bestimmungen des Presse-Ordnungsrechts zusammengefasst:
- die Impressums- und Offenlegungspflicht (auch § 7, § 8 TPG),
- die an den verantwortlichen Redakteur zu stellenden persönlichen Anforderungen (auch § 9 TPG),
- die in § 10 TPG normierte Pflicht zur Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen (Anzeigen).
An wen muss ich mich wenden?
Anzeigen sind schriftlich an das Thüringer Landesverwaltungsamt zu richten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das der Anzeige zugrunde liegende Schriftstück ist der Anzeige als Anlage beizufügen.
Anträge / Formulare
Die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit nach § 13 TPG hat schriftlich zu erfolgen.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200
Adresse
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
99423 Weimar
Verkehrsanbindung
1, 2, 3, 9
Parkplätze
Parkplatz
Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja