Pyrotechnik: Abbrennen durch Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber/innen - Anzeige

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber/in pyrotechnische Gegenstände nach § 23 der 1. Sprengstoffverordnung abbrennen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Die Anzeigepflicht gilt für

  • pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember,
  • pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 und T2 ganzjährig.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt

Postanschrift
Tennstedter Staße 8/9
99947 Bad Langensalza

Lieferanschrift
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt
Telefon
+49 361 573831-000
Fax
+49 361 573831-062
Parkplätze
Parkplatz
Besucherparkplatz
Anzahl: 10
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (§ 23 Abs. 3 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz)