Pflegezeit: Ausnahme vom Kündigungsschutz

Leistungsbeschreibung

Nimmt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 oder Pflegezeit nach § 3 des Pflegezeitgesetzes in Anspruch, ist eine Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber von der Ankündigung bis zur Beendigung der Inanspruchnahme nicht möglich.

Wenn Sie als Arbeitgeber der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer während dieser Zeit trotzdem kündigen wollen, benötigen Sie eine Zulässigkeitserklärung der zuständigen Stelle.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Mittelthüringen

Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Lieferanschrift
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt
Telefon
0361 573831-000
Fax
0361 573831-062
Parkplätze
Parkplatz
Besucherparkplatz
Anzahl: 10
Gebühren: nein

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