Zuständigkeitsfinder
Zulassung als Klassifizierer für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
Leistungsbeschreibung
Nach Eingang des Antrags:
Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung:
- Vollständigkeit des Antrags:
a) Name und Anschrift des Antragstellers,
b) zwei aktuelle Lichtbilder,
c) Angabe, für welche Tierarten und im Falle der Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern für welche Gerätegruppen und -typen die Zulassung beantragt wird.
- Nachweis der Sachkunde in einer staatlichen Prüfung (Sachkundeprüfung)
- Nachweis der Teilnahme an einem Ausbildungskurs Nachweis über die Tätigkeit oder Ausbildung bei einem Klassifizierungsunternehmen,
- Erklärung, dass und wie die Unabhängigkeit des Klassifizierers sichergestellt ist
- Nachweis der Zuverlässigkeit anhand eines Führungszeugnisses
- Nachweis der Sachkunde Verwiegung
Verfahrensablauf
- Eingang des Antrags, Erteilung eines Aktenzeichens
- ggf. Rücksprache seitens der Behörde mit antragstellender Person und/oder Klassifizierungsunternehmen und/oder Behörden anderer Bundesländer
- Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
- Zuordnung eines personenbezogenen Stempels, Erstellung eines Klassifiziererausweises und einer Zulassungsurkunde
- Belehrung der antragstellenden Person
- Übergabe der Zulassungsurkunde, des Klassifiziererausweises und der Zulassungsurkunde
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de
Telefon: +49 361 574041 - 475 oder - 131
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de
Telefon: +49 361 574041 - 475 oder - 131
Voraussetzungen
- vollständiger Antrag
- vorhandene Sachkunde
- Tätigkeit in einem Klassifizierungsunternehmen für mindestens drei Monate
- Ausbildung als Klassifizierer
- Zuverlässigkeit
- Unabhängigkeit
- Sachkunde Verwiegung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vollständiger Antrag
- zwei aktuelle Lichtbilder
- Angabe, für welche Tierarten und im Falle der Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern für welche Gerätegruppen und -typen die Zulassung beantragt wird
- Nachweis der Sachkunde in einer staatlichen Prüfung (Sachkundeprüfung)
- Nachweis der Teilnahme an einem Ausbildungskurs
- Nachweis über die Tätigkeit oder Ausbildung bei einem Klassifizierungsunternehmen
- Erklärung der Sicherstellung der Unabhängigkeit
- Führungszeugnis
- Nachweis der Sachkunde Verwiegung
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist gemäß des Bescheides möglich.
Anträge / Formulare
- Antragsformular mit Anlagen
Was sollte ich noch wissen?
- Fortbildungsprüfung alle 2 Jahre gesetzlich vorgeschrieben
Unterstützende Institutionen
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie über nachstehende Links.
Urheber
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Fachlich freigegeben am
30.07.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Adresse
Mitarbeiter*innen
Referatsbereich Marktüberwachung Vieh, Fleisch, Eier und Geflügel
- Thüringen:
- Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetriebe registrieren und Kennnummer erteilen
- Eierpackstelle - Zulassung beantragen
- Legehennenbetrieb registrieren und Kennnummer zuteilen
- Zulassung als Klassifizierer für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
- Zulassung für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen erteilen
- Zulassung für die Schlachtung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen erteilen