Zulassung als Klassifizierer für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen

Leistungsbeschreibung

Nach Eingang des Antrags:

Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung:

  • Vollständigkeit des Antrags:

a) Name und Anschrift des Antragstellers,
b) zwei aktuelle Lichtbilder,
c) Angabe, für welche Tierarten und im Falle der Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern für welche Gerätegruppen und -typen die Zulassung beantragt wird.

  • Nachweis der Sachkunde in einer staatlichen Prüfung (Sachkundeprüfung)
  • Nachweis der Teilnahme an einem Ausbildungskurs Nachweis über die Tätigkeit oder Ausbildung bei einem Klassifizierungsunternehmen,
  • Erklärung, dass und wie die Unabhängigkeit des Klassifizierers sichergestellt ist
  • Nachweis der Zuverlässigkeit anhand eines Führungszeugnisses
  • Nachweis der Sachkunde Verwiegung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Adresse
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrtskizze
Telefon
+49 361 574041-000
Fax
+49 361 574041-390