Privatkrankenanstalt Konzession beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Privatkrankenanstalt betreiben wollen, brauchen Sie dazu eine gewerberechtliche Erlaubnis, eine sogenannte Konzession.

Eine Krankenanstalt im Sinne des Gewerberechts ist eine Einrichtung, die der Heilung und Pflege von Patienten dient und in der die Patienten stationär behandelt, also auch untergebracht und verpflegt werden.

Nur private, gewerblich betriebene Krankenanstalten brauchen eine solche Erlaubnis. Öffentlich-rechtliche Einrichtungen und solche, die zu gemeinnützigen, wohltätigen oder wissenschaftlichen Zwecken betrieben werden, brauchen keine Erlaubnis. Im Gegensatz zu diesen hat der Unternehmer, der die Privatkrankenanstalt betreibt, die Absicht, durch den Betrieb Gewinn zu erzielen.

Sie können, müssen aber selbst nicht Arzt sein. Sind Sie Arzt, ist zu unterscheiden zwischen

  • Einrichtungen, die der Ausübung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit dienen (z.B. die Klinik des Chirurgen) und
  • Einrichtungen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der freiberuflichen Tätigkeit stehen und auf Gewinnerzielung angelegt werden.

Aus der Erlaubnis geht hervor, ob sie zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt, einer Privatentbindungsanstalt oder einer Privatnervenklinik (oder einer Kombination dieser Einrichtungen) dient. Heime, in denen psychisch erkrankte oder geistig behinderte Menschen untergebracht werden und nur eine gelegentliche ärztliche Betreuung erfolgt, sind keine Privatkrankenanstalten.

Die Erlaubnis wird einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person erteilt. Ist das Unternehmen eine Personengesellschaft, bedarf jeder der geschäftsführenden Gesellschafter eine Erlaubnis. Die Konzession wird unbefristet erteilt, sofern keine Veränderungen der Klinikräume o.ä. vorgenommen werden.

Änderungen im Rahmen der erteilten Konzession sind der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.

Die Konzession ersetzt nicht andere gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnisse und Genehmigungen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Öffentlicher Gesundheitsdienst - Referat 550

Adresse
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Verkehrsanbindung
1, 2, 3, 9
Parkplätze
Parkplatz
Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja

Gebäudezugänge