Privathochschule: Anerkennung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als freier Träger eine privatrechtliche (nicht staatliche) Bildungseinrichtung als Hochschule betreiben wollen, bedürfen Sie der staatlichen Anerkennung durch das fachlich zuständige Ministerium. Staatlich anerkannte Hochschulen dürfen eine entsprechende Bezeichnung (Universität, Hochschule, Fachhochschule) führen, Hochschulprüfungen abnehmen und Hochschulgrade verleihen.

Der Betrieb einer rechtlich selbstständigen Niederlassung einer ausländischen Hochschule bedarf ebenfalls der staatlichen Anerkennung durch das fachlich zuständige Ministerium.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Leitmarke des Freistaats Thüringen mit Absenderfahne des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Adresse
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt

Postanschrift
Postfach 90 04 63
99107 Erfurt
Telefon
+49 361 57341-1100
Fax
+49 361 573411690
Parkplätze
Parkplatz
Gästeparkplatz des Regierungsviertels
Anzahl: 5
Gebühren: nein

Parkplatz
P+R Parkplatz Thüringenhalle
Anzahl: 500
Gebühren: nein

Gebäudezugänge
Beschreibung

Oberste Thüringer Landesbehörde: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

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