Prüfung als Gefahrgutfahrer ablegen

Leistungsbeschreibung

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Transport von Gefahrgut durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR, französisch für Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route).

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein (im Sinne 8.2.1 ADR).
ADR-Bescheinigung:

Die ADR-Bescheinigung wird Ihnen nach erfolgreicher Teilnahme an einer Schulung bei einem anerkannten Veranstalter und anschließend bestandener Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgestellt und ist auf 5 Jahre befristet. Die Prüfung wird durch die IHK durchgeführt und schriftlich abgenommen. Prüfungsvoraussetzung ist die lückenlose Teilnahme an einer von der IHK anerkannten Schulung. Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmer vorher die Prüfung für den Basiskurs bestanden hat. Für die wiederum zeitlich befristete Verlängerung der ADR-Bescheinigung muss eine Fortbildungs-schulung besucht und eine Prüfung bestanden werden. Das Gültigkeitsdatum der ADR-Bescheinigung wird bei Bestehen um fünf Jahre verlängert.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Haus der Wirtschaft, Suhl

Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK Suhl)

Adresse
Bahnhofstr. 4-8
98527 Suhl
Bemerkung: Hauptgeschäftsstelle
Telefon
03681 362-0
Fax
03681 362-100
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch: 9:00 bis 16:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 14:30 Uhr