Zollpassierscheinheft (Carnet-A.T.A.)

Leistungsbeschreibung

Das Carnet A.T.A. ist ein international gültiges Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Verwendung von Waren in Nicht-EU-Ländern erleichtert. Die Carnet-Anwender-Staaten sind auf dem grünen Deckblatt des Carnet A.T.A.-Vordrucks aufgeführt. Die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- oder Durchfuhrländern entfällt. Das Carnet A.T.A. bietet zusätzlich den Vorteil einer zügigen Grenzabfertigung. Die Abkürzung "A.T.A." steht für "Admission Temporaire" (französisch) bzw. "Temporary Admission" (englisch).

Die wichtigsten Anwendungsbereiche für die Ausstellung eines Carnet A.T.A. sind (keine Verbrauchsgüter):

  • Messe- und Ausstellungsgüter
  • Berufsausrüstungsgegenstände
  • Warenmuster

In den einzelnen Vertragsstaaten werden diese Anwendungsbereiche jedoch unterschiedlich ausgelegt. Informationen erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Für die vorübergehende Ausfuhr von Waren nach Taiwan (Republik China) benutzen Sie das Carnet C.P.D. (Formular orange).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Haus der Wirtschaft, Suhl

Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK Suhl)

Adresse
Bahnhofstr. 4-8
98527 Suhl
Bemerkung: Hauptgeschäftsstelle
Telefon
03681 362-0
Fax
03681 362-100
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch: 9:00 bis 16:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 14:30 Uhr

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Antrag auf Ausstellung eines Carnet A.T.A. und auf Abschluss einer Kautionsversicherung